Hinweisgeberschutzgesetz

Lebenshilfe Frankfurt - Datenschutz

Hinweisgeberschutzgesetz – Interne Meldestelle der Lebenshilfe Frankfurt am Main e.V.

Hinweisgebe*rinnen („Whistleblower“) leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen.

Die Lebenshilfe Frankfurt am Main e.V. hat zur Umsetzung der Richtlinien und des Gesetzes eine interne „Meldestelle Hinweisgeberschutz“ eingerichtet.

Sie können Hinweise auf folgenden Kanälen an uns übermitteln:

Telefonisch unter der Rufnummer +4969174892998
Webportal https://lebenshilfe-ffm.conveyus.de
Email lebenshilfe-ffm@conveyus.de

Schriftlich mit der Kennzeichnung „Vertraulich“ an
Lebenshilfe Frankfurt am Main e.V.
- Meldestelle HinSchG -
Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 2
60487 Frankfurt am Main

Persönlich (bitte vereinbaren Sie über die oben angegeben Kanäle einen Termin)

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität, der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.