Digitale Broschüre

Integrative Krabbelstube Gut Hausen

Pädagogisches Konzept

Der Träger

Kindeswohl

Kurz gesagt!

Wir haben Schutzkonzepte, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Wir schützen Kinder

Das Kindeswohl (siehe § 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII) ist gewährleistet, wenn das Kind entsprechend seiner Bedürfnisse gefördert und geschützt wird. Insbesondere sind die Kinderrechte dabei zu beachten.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben, bzw. haben können. Nach diesem Gesetz (§ 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) haben wir als Kindertagesstätte einen Schutzauftrag. Wir sind verpflichtet, Schutzkonzepte zu etablieren, um bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Wir als Lebenshilfe Frankfurt am Main e. V. haben zwei Schutzkonzepte erarbeitet, die zum einen bei Kindeswohlgefährdung durch Dritte und zum anderen bei Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeiter*innen Anwendung finden. In beiden Schutzkonzepten findet sich jeweils der Ablauf, welche Schritte als Nächstes stattfinden. Sie geben uns damit Sicherheit in Krisenfällen. Alle Mitarbeiter*innen sind in die Schutzkonzepte eingewiesen. Sie werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. In der Lebenshilfe Frankfurt am Main e. V. gibt es „Insoweit erfahrene Fachkräfte“, die im Falle von Kindeswohlgefährdung zur Beratung hinzugezogen werden. Im Falle von Kindeswohlgefährdung sind ein Austausch und Netzwerkarbeit besonders wichtig.