Digitale Broschüre

Der Träger

Gesetze

Kurz gesagt!

Unsere Arbeit beruht auf gesetzlichen Grundlagen.

Wir sprechen aus, was passiert und unterstützen so die Kinder in ihrer Entwicklung.
Wir schützen Kinder

Die Arbeit in unseren Kindereinrichtungen fußt auf gesetzlichen Grundlagen. Laut dem Sozialgesetzbuch (§ 22 Abs. 3 SGB VIII) haben Kindertagesstätten einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. In dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetz (HKJG) ist unsere Arbeit genauer geregelt. Der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 – 10 Jahren in Hessen (BEP) bildet eine inhaltliche Grundlage für die Arbeit in den Integrativen Kindereinrichtungen. Kinderrechte (vgl. UN-Kinderrechtskonvention) sind uns sehr wichtig: Wir setzen sie im Alltag um und vermitteln sie den Kindern.

Unsere Angebote für die Kinder mit Behinderung beruhen dabei auf dem 8. und 9. Sozialgesetzbuch sowie der Rahmenvereinbarung Integration („Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten 1. Lebensjahr bis Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder“). In Bezug auf Inklusion kommen weitere Gesetze zum Tragen, beispielsweise die UN-Behindertenrechtskonvention. Deutschland hat diese so umgesetzt, dass jeder Mensch einen gesetzlichen Anspruch auf Teilhabe hat.

Unseren Schutzauftrag nach § 8a des 8. Sozialgesetzbuches erfüllen wir wie oben beschrieben durch unsere Schutzkonzepte. Nach dem 8. Sozialgesetzbuch § 72a dürfen wir keine Personen in der Betreuung von Kindern beschäftigen, die einschlägig vorbestraft sind. Dies sichern wir durch die regelmäßige Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und einer persönlichen Erklärung aller Beschäftigten und Ehrenamtlichen.